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Die Künstlersozialkasse

für freie Künstler und Publizisten

Funktionsweise der Künstlersozialkasse

Die Sozialversicherungsbeiträge werden zwischen Mitglied (50%), Bund (20%) und Unternehmen die Künstlersozialabgabepflichtig sind (30%) aufgeteilt. Diese Beiträge werden von den Mitgliedern und Unternehmen eingezogen und an die Versicherungsträger weitergeleitet. Somit erfüllt die Künstlersozialkasse im Prinzip die Rolle eines regulären Arbeitgebers aus, und das Mitglied die des Arbeitnehmers.