Rechtsschutzversicherung

für Unternehmen

    Die Firmen-Rechtschutzversicherung versichert Ordnungswidrigkeiten oder Fahrlässigkeitsdelikte

    1. Umweltrisiko: Luft- Boden - Gewässerverunreinigung
    2. Produktrisiko: Waren und Dienstleistungen
    3. Betriebsrisiko: Betriebsgelände, -gebäude, Mitarbeiten

    nie Vorsatz, es sei denn, Spezial-Rechtsschutz ist vorhanden.

    Spezial-Straf-Rechtsschutz

    Strafrechtschutz ist dafür konzepiert um den Angeklagten bei einem Vorsatzdelikt zu versichern.
    Bei Vorsatz kann es sich um die folgenden Straftaten handeln:

    • Bestechung, Bestechlichkeit §§229, 333 und 334 StGB
    • Vorteilsgewährung, Vorteilsnahme
    • Betrug, Kreditbetrug, Subventions- und Auftragsbetrug
    • Untreue, Insolvenzdelikte, Bilanzfälschung, Steuerhinterziehung und -verkürzung

    Das persönliche Risiko:

    • immense Kosten => Honorarvereinbarung
    • Haft bis zu 5 Jahren oder Entzug der Gewerbeerlaubnis

    Vorsicht: Strafrecht ist nicht über die Betriebshaftpflicht gedeckt und versichert!

    Verbrechen sind:

    Als Verbrechen gilt, wenn die Verurteilung zu mindestens einem Jahr Gefängnis führen wird.

    Verbrechen im StGB:
    • Geldfälschung gewerbs- und bandenmäßig
    • Fälschung von Zahlungskosten
    • Meineid
    • Vergewaltigung
    • Totschlag
    • Mord
    • Schwere Körperverletzung
    • Erpresserischer Menschenraub
    • Raub
    • Gewerbemßige Bandenhehlerei
    • Brandstiftung
    • Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat
    • Rechtsbeugung
    • Aussageerpressung
     
    Strafnebengesetz:
    • Betäubungsmittelgesetz
    • Waffengesetz
    • Aufenthaltsgesetz
    • Asylverfahrensgesetz
    • Außenwirtschaftsgesetz
    • Kriegswaffenkontrollgesetz
     

    Standardleistungen:

    • Deckungssummen: 500.000€
    • Strafkaution: 300.000€
    • Europaweite Deckung
    • Übernahme einer Honorarvereinbarung
    • Tochterunternehmen im Inland versichert. Im Ausland wenn es ein unselbstständiges Unternehmen ist.
    • Keine Rückzahlung der vom Versicherer geleisteten Vorschüsse bei Verurteilung aufgrund eines Strafbefehls
    • Übernahme von allen Kosten, auch:
      • Reisekosten
      • Kosten eines Sachverständigen
      • Dolmetscherkosten
      • Kosten eine Nebenklägers
    • Firmenstellungnahme / Zeugenbeistand
    • Versicherungsschutz auch beim Vorwurf eines Verbrechens
    • Bei Verurteilung muss alles an Leistung an den Versicherer zurückbezahlt werden!