Kraftfahrzeugversicherung

auf Land, Wasser und in der Luft

Die 3 Arten der Versicherungsdeckung

  1. Kfz-Haftpflichtversicherung
    • gesetzlich
      • 7.5 Mio. Euro für Personenschäden
      • 1.22 Mio. Euro für Sachschäden
      • 50.000 Euro für Vermögensschäden
    • Versichererabhängig:
      • 50 Mio. Euro Vesicherungssumme pauschal mit max. 12 Mio. Euro pro Personenschaden
        oder
      • 100 Mio. Euro Versicherungssumme pauschal mit 15 Mio. Euro pro Personenschaden
      • Auslandsschadenschutz
      • Eigenschäden - Sachschadenersatz bei Kollison eigener Fahrezeuge
      • Fahrerunfallversicherung
      • "Mallorca-Police" - Mietwagen im europäischen Ausland
      • Schadenfreiheitsrabattretter
      • Schutzbriefleistungen
      • Umweltschadensversicherung
         
  2. Kfz-Teilkaskoversicherung
    • Blitz, Hagel, Sturm & Überschwemmung
    • Brand & Explosion
    • Diebstahl, Entwendung, Raub, Unterschlagung und unerlaubten Gebrauch fremder Personen
    • Glasbruch
    • Kurzschluss & Marderbiss
    • Tierbiss mit Folgeschäden
    • Tierunfälle
      • Haarwild nach § 2(1) Bundesjagdgesetz
      • erweiterter Wildkatalog - manche Versicherer fügen weitere Tiere hinzu (z.B. Pferd, Rind, Ziege)
           ODER
      • Tiere aller Art
    • Transport auf einer Fähre
       
  3. Kfz-Vollkaskoversicherung
    • beinhaltet die Teilkaskoversicherung
    • Eigenschäden
    • Schlingerdeckung - Schäden durch Anhänger
    • Vandalismusschäden
      dazu zählen Schäden, die dem Fahrzeug zugeführt werden ohne das ein Schädiger ermittelt werden kann
    • Schadenfreiheitsrabattretter

Beitragsschutz

Der Beitragsschutz schützt vor Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit, sprich es erfolgen keine Anpassung des Beitrags aufgrund von:

• Veränderung der Regionalklasse

• Veränderungen der Typklasse

• Neukalkulationen nach der allgemeinen Schaden- und Kostenentwicklung


Nicht vom Beitragsschutz erfasst sind die Regelungen betreffend dem "Schadenfreiheitsrabatt-System", heißt der Beitrag kann sich je nach Schadenverlauf ändern.
Bei schadenfreiem Verlauf zum Gunsten, aber bei einem belastenden Schaden zum Ungunsten des Versicherungsnehmers.

Nicht vom Beitragsschutz umfasst sind die Regelungen betreffend "Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands".
Dies bedeutet das der Beitrag weiterhin angepasst werden wird, wenn sich z.B. der Fahrerkreis oder die jährliche Fahrleistung entgegen der ursrünglichen Angaben geändert haben.