Die Firmen-Rechtschutzversicherung versichert Ordnungswidrigkeiten oder Fahrlässigkeitsdelikte
- Umweltrisiko: Luft- Boden - Gewässerverunreinigung
- Produktrisiko: Waren und Dienstleistungen
- Betriebsrisiko: Betriebsgelände, -gebäude, Mitarbeiten
nie Vorsatz, es sei denn, Spezial-Rechtsschutz ist vorhanden.
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Strafrechtschutz ist dafür konzepiert um den Angeklagten bei einem Vorsatzdelikt zu versichern.
Bei Vorsatz kann es sich um die folgenden Straftaten handeln:
- Bestechung, Bestechlichkeit §§229, 333 und 334 StGB
- Vorteilsgewährung, Vorteilsnahme
- Betrug, Kreditbetrug, Subventions- und Auftragsbetrug
- Untreue, Insolvenzdelikte, Bilanzfälschung, Steuerhinterziehung und -verkürzung
Das persönliche Risiko:
- immense Kosten => Honorarvereinbarung
- Haft bis zu 5 Jahren oder Entzug der Gewerbeerlaubnis
Vorsicht: Strafrecht ist nicht über die Betriebshaftpflicht gedeckt und versichert!
Verbrechen sind:
Als Verbrechen gilt, wenn die Verurteilung zu mindestens einem Jahr Gefängnis führen wird.
Verbrechen im StGB:
| Strafnebengesetz:
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Standardleistungen:
- Deckungssummen: 500.000€
- Strafkaution: 300.000€
- Europaweite Deckung
- Übernahme einer Honorarvereinbarung
- Tochterunternehmen im Inland versichert. Im Ausland wenn es ein unselbstständiges Unternehmen ist.
- Keine Rückzahlung der vom Versicherer geleisteten Vorschüsse bei Verurteilung aufgrund eines Strafbefehls
- Übernahme von allen Kosten, auch:
- Reisekosten
- Kosten eines Sachverständigen
- Dolmetscherkosten
- Kosten eine Nebenklägers
- Firmenstellungnahme / Zeugenbeistand
- Versicherungsschutz auch beim Vorwurf eines Verbrechens
- Bei Verurteilung muss alles an Leistung an den Versicherer zurückbezahlt werden!